Bedingungen zur Stimmenabgabe
"„Aktion Grüner Kindergarten“"
und
Gewinnspielbedingungen "„5 x 500,- Euro“"
Die Berief Food GmbH, Lebensweg 1, 59269 Beckum (im Folgenden: „Berief“) führt zur Förderung von nachhaltigen Projekten die Aktion „Grüner Kindergarten“ (im Folgenden: „Aktion“) durch. Tageseinrichtungen und Kindertagespflege i. S. d. § 22 Abs. 1 SGB VIII können sich für eine Teilnahme an der Aktion registrieren (registrierte Tageseinrichtungen und Kindertagespflege im Folgenden: „Teilnehmer“). Diese Bedingungen zur Stimmabgabe (vgl. § 2.4) „Grüner Kindergarten“ (im Folgenden: „Bedingungen“) regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Upload von Kassenbons und die damit einhergehende Abgabe von Stimmen zu Gunsten eines Teilnehmers (im Folgenden: „Stimmabgabe“) durch die Endverbraucher (im Folgenden: „Verbraucher“, vgl. § 1.2) zur Erhöhung der Gewinnchancen eines Teilnehmers möglich ist.
Parallel zur Durchführung der Aktion haben Verbraucher für die Dauer der Aktion zudem die Möglichkeit, an dem Gewinnspiel „5x500,- Euro“ (im Folgenden: „Gewinnspiel“) teilzunehmen. Die Bedingungen zur Teilnahme am Gewinnspiel richten sich ebenso ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.
1.1
Diese Bedingungen regeln abschließend die Möglichkeiten und rechtlichen Randbedingungen zum Upload eines Kassenbons und Stimmabgabe zugunsten eines Teilnehmers sowie der Teilnahme eines Verbrauchers am Gewinnspiel.
1.2
Zur Stimmabgabe (d.h. zur Stimmabgabe und zusätzlichen Wahrnehmung der Möglichkeit zur Teilnahme am Gewinnspiel) sind ausschließlich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt (im Folgenden: „Verbraucher“), die zum Zeitpunkt der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Etwaige Teilnehmer, die zugleich Verbraucher nach § 13 BGB sind, sind nicht zur Stimmenabgabe berechtigt. Gleiches gilt für Mitarbeiter von Berief und deren Angehörige.
2.1
Verbraucher haben die Möglichkeit, bei Kauf eines der nachfolgend genannten Aktionsprodukte innerhalb des Zeitraums vom 01.10.2024 bis 30.04.2025 (im Folgenden: „Aktionszeitraum“) zugunsten eines Teilnehmers ihre Stimme online auf der Aktionswebsite(www.berief-food.de/aktion) im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 30.04.2025 (im Folgenden: „Abstimmungszeitraum“) abzugeben und zugleich an dem in diesen Bedingungen beschriebenen Gewinnspiel „5x500,- Euro“ teilzunehmen. Für die Einlösung und die Teilnahme am Gewinnspiel ist zwingend ein Internetzugang und die Angabe einer E-Mail-Adresse (siehe hierzu nachfolgende Angaben unter Ziffer 2.8) erforderlich.
2.2
Jedes innerhalb des Aktionszeitraums erworbene Aktionsprodukt (vgl. 2.3) ermöglicht die Abgabe einer Stimme zugunsten eines Teilnehmers innerhalb des Abstimmungszeitraumes. Eine jeweils aktualisierte Liste der Teilnehmer ist über die Aktionswebsite (www.berief-food.de/aktion) abrufbar. Eine Stimmabgabe zugunsten von Tageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege, die nicht als Teilnehmer der Aktion registriert und geführt sind, ist nicht möglich. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Gewinnspiel ist mit der Stimmabgabe zugunsten eines Teilnehmers nicht verbunden. Bei jeder Stimmabgabe besteht zudem die Möglichkeit, mit dieser an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Jede Stimmabgabe unter Auswahl der Option zur Teilnahme am Gewinnspiel erhöht damit die Gewinnchance des Verbrauchers. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert zwingend, dass die jeweils durch den Kauf eines Aktionsproduktes erworbene Stimme durch den Verbraucher zugunsten eines Teilnehmers zugewiesen wird.
2.3
Zu den Aktionsprodukten, deren Erwerb während des Aktionszeitraums die Abgabe einer Stimme ermöglicht, gehören folgende Produkte aus dem Drinksortiment von Berief, die während des Aktionszeitraums durch einen Verbraucher erworben werden:
Änderungen und / oder Ergänzungen der Aktionsprodukte auch während des Aktionszeitraums bleiben vorbehalten.
2.4
Nachdem der Verbraucher auf der Aktionswebsite einen Teilnehmer gewählt hat, erhält der Verbraucher die Möglichkeit, den Kassenbon, der den Erwerb eines Aktionsproduktes ausweist, hochzuladen, und die sich aus dem Kassenbon ergebenden Stimmen einem Teilnehmer zuzuweisen (im Folgenden: „Stimmabgabe“).
Hierzu muss der Verbraucher zunächst eine gültige, ihm zugewiesene und in seinem Zugriff befindliche E-Mail-Adresse angeben. Sodann muss der Verbraucher den Teilnahmebedingungen sowie der Datenschutzerklärung zustimmen. Weiter kann der Verbraucher auswählen, ob er an dem Gewinnspiel „5x500 Euro“ teilnehmen möchte. Die Teilnahme an diesem ist optional. Der Verbraucher kann sodann die Datei, die den fraglichen Kassenbon beinhaltet, für den Upload auswählen. Möglich ist ein Upload von Dateien des Formates .jpg, .png, .pdf, wobei die Dateigröße maximal 8 MB betragen darf. Der Kassenbon muss in der Datei vollständig sichtbar sein. Die folgenden Angaben müssen zwingend sichtbar sein ("Pflichtangaben"):
Es ist möglich, Kassenbons für die Aufnahme zu falten o.ä., solange die o.g. Angaben noch zu erkennen sind. Der Verbraucher schließt den Teilnahmevorgang mit einem Klick auf das Feld „Kassenbon hochladen“ ab.
Die Überprüfung des Kassenbons kann bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen. Berief behält sich vor, Kassenbons auch aus dem Grund abzulehnen, soweit die o.g. Pflichtangaben nicht ausgewiesen oder nicht leserlich sind. Der Verbraucher kann die übrigen Angaben auf dem Kassenbon schwärzen bzw. anderweitig unkenntlich machen, solange die o.g. Pflichtangaben lesbar bleiben.
Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Stimmabgabe gilt der Moment, in dem die Prüfung des Kassenbons mit positivem Ergebnis beendet ist. Jedes auf dem Kassenbon ausgewiesene Aktionsprodukt berechtigt zur Abgabe einer Stimme. Ergeben sich aus einem Kassenbon aufgrund mehrerer erworbener Aktionsprodukte mehrere Stimmen, so können diese nur einheitlich für einen Teilnehmer abgegeben werden. Ein anderweitiger Nachweis des Erwerbs eines Aktionsproduktes als über den in diesem Gliederpunkt beschriebenen Weg, ist nicht möglich.
Besteht Grund zu Annahme der betrügerischen Manipulation des Gewinnspieles durch einen Verbraucher, behält sich Berief vor, die Vorlage der originalen Kassenbons innerhalb von 30 Tagen nach dessen erstmaligem Hochladen zu verlangen. Erfolgt eine entsprechende Vorlage nicht, verfallen etwaige, sich aus auf dem Kassenbon ausgewiesenen Aktionsprodukten ergebene Stimmen. Es obliegt dem Verbraucher, die Kassenbons für diesen Zeitraum nach dem Hochladen aufzubewahren.
2.5
Ein mehrmaliges Hochladen und Einlösen von Kassenbons ist ausgeschlossen. Eine nachträgliche Änderung der Zuweisung von Stimmen zu einem anderen Teilnehmer ist nach der Einlösung nicht möglich.
2.6
Für jede Kalenderwoche innerhalb des Abstimmungszeitraumes werden im Sinne einer Wochenwertung unter den Teilnehmern Wochensieger ausgewiesen. Dieser Wochensieg bzw. die Platzierung in dieser Wertung bestimmt sich nach den in der jeweiligen Kalenderwoche für einen Teilnehmer abgegebenen Stimmen. Als abgegebene Stimmen gelten dabei nur innerhalb dieser Woche bestätigte Stimmabgaben. Stimmen, die sich nach Maßgabe von Ziff. 2.4 noch in der Prüfung befinden, werden nicht erfasst. Für die Kalenderwochen 1 des Jahres 2025 (erste Woche des Abstimmungszeitraumes) wird der Wochensieger bezogen auf den Zeitraum 01.01.2025 bis 05.01.2025 ausgewiesen. Für die Kalenderwoche 18 des Jahres 2025 (letzte Woche des Abstimmungszeitraumes) wird ein Wochensieger bezogen auf den Zeitraum vom 28.04.2025 bis zum 30.04.2025 ausgewiesen. Die Wochensieger werden jeweils an dem auf die jeweilige Kalenderwoche folgenden Montag auf der Aktionswebsite(www.berief-food.de/aktion) ausgewiesen. Den Teilnehmern werden für ihre Platzierung in den Wochenwertungen in folgendem Umfang Stimmen für die Gesamtwertung der Aktion gutgeschrieben:
2.7
Nach Ablauf des Aktionszeitraums wird eine Rangliste unter allen Teilnehmern nach Maßgabe der für den einzelnen Teilnehmer abgegebenen Stimmen erstellt. Für die sich aus der Auswertung ergebenden erst- bis drittplatzierten Teilnehmer in der Rangliste werden folgende Gewinne festgelegt und ausgegeben:
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 2.500 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des viertplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 5.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des fünftplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 10.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des sechstplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 15.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des siebtplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 20.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des achtplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 30.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des neuntplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 45.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des zehntplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:
2.8
Neben den Gewinnen für die Teilnehmer der Aktion, die nach Maßgabe der Ranglistenplatzierung (siehe vorstehende Ziffer 2.4.) vergeben werden, erfolgt unter allen Teilnehmern, die keinen der Plätze 1 bis 3 oder 4 bis 10 belegt haben, die Verlosung folgender Sondergewinne:
Unter sämtlichen verbliebenen, nicht bereits mit einem Ranglistengewinn bedachten Teilnehmern, wird ein Sondergewinn von insgesamt 5 (fünf) Einzelgewinnen über jeweils einmalig 500,00 Euro (i.W.: Fünfhundert Euro Null Cent), das heißt 2.500,00 Euro insgesamt, ausgegeben. Hierzu werden die auf diese Teilnehmer entfallenden und für diese abgegebenen Stimmen in eine Verlosung einbezogen. Die Feststellung der Gewinner des Sondergewinns erfolgt sodann im Wege einer Verlosung unter den in die Verlosung einbezogenen Stimmen. Je größer demnach die Zahl der für einen Teilnehmer abgegebenen Stimmen ist, desto größer ist die Chance des jeweiligen Teilnehmers, dass eine für den Teilnehmer abgegebene Stimme in der Verlosung gezogen wird.
2.9
Zudem erfolgt unter sämtlichen Verbrauchern, die nach Maßgabe dieser Bedingungen erfolgreich innerhalb des Abstimmungszeitraumes ihre Stimme zugunsten eines Teilnehmers der Aktion abgegeben haben und sich zusätzlich für eine Teilnahme am Gewinnspiel entschieden haben, die Verlosung folgender Gewinne nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:
2.9.1
Unter sämtlichen erfolgreich abgegebenen Stimmen, bei deren Eingabe die Option zur Teilnahme am Gewinnspiel ausgewählt wurde, erfolgt die Verlosung von insgesamt 5 (fünf) Gewinnen von jeweils 500,00 Euro (i.W.: Fünfhundert Euro und null Cent). Für den Fall, dass bei der Gewinnauslosung verschiedene Stimmen desselben Verbrauchers ausgelost werden, behält Berief sich das Recht vor, diesen mit maximal einem Gewinn von 500,00 Euro zu bedenken und unter den verbliebenen Stimmen eine erneute Auslosung vorzunehmen.
2.9.2
Die Identifikation und Benachrichtigung der Gewinner der Auslosung erfolgt anhand der bei der Stimmabgabe angegebenen E-Mail-Adresse. Jeder Verbraucher hat daher selbst dafür Sorge zu tragen, eine taugliche E-Mail-Adresse aus Anlass der Stimmenabgabe anzugeben und die E-Mail-Adresse (inklusive Spam- / Junk-Ordner etc.) regelmäßig auf etwaige Gewinnbenachrichtigungen von Berief zu kontrollieren.
2.9.3.
Die Gewinnbenachrichtigungen werden nach Ablauf des Aktionszeitraums (sollte diese nicht aus den unten vorbehaltenen Gründen vorzeitig abgebrochen werden) ausschließlich per E-Mail unter Verwendung der bei der Stimmabgabe angegebenen E-Mail-Adresse des Verbrauchers. Die Inanspruchnahme des Gewinns durch den Verbraucher kann nur während einer Annahmefrist von zwei Monaten
gerechnet ab dem Datum der Versendung der Benachrichtigung an die von dem Verbraucher angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
Zur Inanspruchnahme des Gewinns muss der Verbraucher an die in der Gewinnbenachrichtigung von Berief angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse folgende Informationen mitteilen und folgende Nachweise / Unterlagen übermitteln:
Fehlt es an einer oder mehrerer der vorgenannten Mindestangaben und/oder erfolgen diese Angaben nicht oder nicht vollständig innerhalb der oben genannten Frist zur Inanspruchnahme des Gewinns, erlischt die Gewinnberechtigung des Verbrauchers automatisch. Eine Auszahlung von Bargeld ist ausgeschlossen.
2.10
Die Speicherung und Verwendung der E-Mail-Adressen der Verbraucher erfolgt zum Zwecke der Zuordnung der abgegebenen Stimmen zu am Gewinnspiel teilnehmenden Verbrauchern, sowie zur Benachrichtigung im Falle eines Gewinns und dem Ausschluss von Mehrfachgewinnen. Nach Ablauf des Aktionszeitraums, Durchführung der Gewinnverlosung, Benachrichtigung des Gewinners und anschließender Ausschüttung der Gewinnsumme werden sämtliche eingegebenen E-Mail-Adressen automatisch gelöscht und nicht weiter gespeichert.
2.11
Weiterführende Hinweise zur Abgabe einer Stimme findet sich auf der Aktionswebsite.
3.1
Berief ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Aktion abzubrechen. Weiterhin ist Berief zur Modifizierung und / oder Aussetzung der Aktion berechtigt.
3.2
Berief behält sich zudem das Recht vor, die Aktion und die Gewinnverlosung jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder, wenn:
3.3
Ersatzansprüche der Verbraucher im Falle einer solchen Modifizierung, Aussetzung und / oder Beendigung gegenüber Berief sind ausgeschlossen. Ebenso sind Ersatzansprüche ausgeschlossen, sofern aufgrund einer Modifizierung, Aussetzung und / oder vorzeitigen Beendigung der Aktion keine Gewinnverlosung erfolgt.
3.4
Eine Verpflichtung von Berief zur Durchführung der Aktion sowie der Gewinnverlosung für den Fall eines vorzeitigen Abbruchs der Aktion wird nicht begründet und seitens Berief nicht übernommen. Einen etwaigen Abbruch oder eine sonstige Beendigung der betreffenden Aktion wird Berief auf der Aktionswebsite veröffentlichen und bekannt geben.
Berief haftet – außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.1
Diese Bedingungen sowie deren Abwicklung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.2
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die für die Aktion gesonderten Datenschutzbedingungen, die vor einer Stimmabgabe abrufbar und zu bestätigen sind.
5.3
Die Bedingungen können jederzeit von Berief auch ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
5.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und / oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.