Aktionsbedingungen für Kindergärten 

"Aktion Grüner Kindergarten"

Teilnahmebedingungen "Aktion Grüner Kindergarten" Codeeinlösung herunterladen.

Die Berief Food GmbH, Lebensweg 1, 59269 Beckum (im Folgenden: „Berief“) führt zur Förderung von nachhaltigen Projekten die Aktion „Grüner Kindergarten“ (im Folgenden: „Aktion“) durch. Diese Aktionsbedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme an der Aktion möglich ist und wie sich der Ablauf der Aktion gestaltet.

§ 1         Anwendungsbereich

Diese Aktionsbedingungen regeln abschließend die rechtlichen Bedingungen für die Teilnahme an der Aktion sowie den Umfang und die Inanspruchnahme der im Rahmen dieser Aktion den Gewinnern gewährten Leistungen von Berief. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen etc. ist ausgeschlossen


§ 2         Teilnahmevoraussetzungen und Ausschließliche Geltung dieser Aktionsbedingungen

2.1

Teilnahmeberechtigt ist jede in Deutschland ansässige Tageseinrichtung und Kindertagespflege i. S. d. § 22 Abs. 1 SGB VIII, die die in diesen Bedingungen aufgestellten Voraussetzungen erfüllt (im Folgenden: „Teilnehmer“) und aufgrund eines vorangehenden Gewinnes nicht mit einer Sperrzeit gemäß nachfolgender 2.1.5 belegt ist. Mit Registrierung für die Aktion erkennt der Teilnehmer die Geltung ausschließlich dieser Aktionsbedingungen für die Durchführung und Abwicklung der Aktion an.

2.1.1     

Für die Anmeldung ist eine Registrierung durch einen gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers erforderlich. Die Registrierung erfolgt online unter www.berief-food.de/aktion (Aktionswebsite). Die Anmeldung und Teilnahme sind kostenlos. Aufwendungen der Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung und / oder der Bewerbung werden seitens Berief nicht erstattet.

 

2.1.2

Mit der Teilnahmeregistrierung für die Aktion sind als Daten (1) Name der Einrichtung, (2) Anschrift, (3) gesetzlicher Vertreter, (4) E-Mail-Adresse, (5) Angabe, wie man von der Aktion erfahren hat, (6) Angabe eines nachhaltigen Projekts erforderlich. Zudem sind die Aktionsbedingungen und die Datenschutzerklärungen durch den Teilnehmer zu bestätigen (Opt-In). Im Falle eines Verstoßes gegen diese Aktionsbedingungen ist Berief berechtigt, die Registrierung eines Teilnehmers abzulehnen und/oder den Teilnehmer (auch nach Aktionsbeginn) von der Aktion auszuschließen. Etwaige auf den Teilnehmer ggf. bis dahin abgegebene Aktionscodes verfallen. Weitere Ansprüche von Berief bleiben unberührt

2.1.3     

Unbeschadet der weiteren Inhalte dieser Bedingungen ist erforderlich, dass das bei der Anmeldung angegebene Projekt nachweislich geeignet ist, den Umwelt-, Klima- und / oder Naturschutz zu fördern. Nachweisverpflichtet für die Eignung des Projektes ist der Teilnehmer. Eine beispielhafte Auswahl möglicher Projekte, die aus Sicht von Berief den Anforderungen an ein nachhaltiges Projekt entsprechen, findet sich auf der Aktionswebsite. Mit der Anmeldung ist auch die Angabe eigener Projektvorschläge möglich. Projektvorschläge werden unter Berücksichtigung der personellen und betrieblichen Verfügbarkeiten bei Berief geprüft. Eine Benachrichtigung über die Eignung des Projektvorschlags aus Sicht von Berief erfolgt per E-Mail. Eine Verpflichtung seitens Berief, einen Projektvorschlag als nachhaltig i. S. d. Aktion anzuerkennen, besteht nicht. Falls es sich bei dem Projektvorschlag nach Auffassung von Berief nicht um ein nachhaltiges Projekt handelt, ist es dem potenziellen Teilnehmer unbenommen sich mit einem abweichenden und/oder geänderten Projekt, welches die Anforderungen erfüllt, an der Aktion zu beteiligen.

2.1.4

Die Teilnehmer können sich während des Anmeldezeitraums vom 04.10.2023 bis zum 30.04.2024 für eine Teilnahme an der Aktion registrieren. Der Zeitpunkt, ab welchem Aktionscodes zugunsten der Teilnehmer eingegeben werden können, wird von Berief separat festgelegt und bekannt gegeben (im Folgenden „Aktionszeitraum“). Vor Beginn des Aktionszeitraums ist Berief jederzeit berechtigt, von der Durchführung der Aktion Abstand zu nehmen.

2.1.5

Solche Teilnehmer, die innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn des Aktionszeitraums bereits einmal oder mehrfach einen der Plätze 1 bis 3 oder 4 bis 6 in der Aktion belegt haben, sind von einer Teilnahme für den folgenden Aktionszeitraum ausgeschlossen (so genannte „Sperrzeit“).

 

Beispiel: Mit Beginn des Aktionszeitraums am 02.01.2024 sind sämtliche Teilnehmer mit einer Sperrzeit belegt und von einer Teilnahme an der am 02.01.2024 beginnenden Aktion ausgeschlossen, die in den vorangehenden 24 Monaten (01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2023) bereits einen der Plätze 1 bis 3 oder 4 bis 6 in einer vorangehenden Aktion belegt haben.

 

Maßgeblich für die Berechnung des Zeitraums von 24 Monaten ist der von Berief bekannt gegebene Tag des Beginns des Aktionszeitraums.

2.2        

Für den rechtzeitigen Eingang der Registrierung ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Berief übernimmt keine Gewährleistung sowie Haftung für die technische Erreichbarkeit der Registrierungsmöglichkeit auf der Aktionswebsite.

 

2.3      

Ein Teilnehmer kann jederzeit die Teilnahme an der Aktion freiwillig beenden. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung eines gesetzlichen Vertreters des Teilnehmers erforderlich, mit welcher der Wille zum Ausdruck kommt, die Teilnahme an der Aktion beenden zu wollen. Diese Erklärung kann per E-Mail (an: aktion@berief-food.de), Fax (+49 2521 2614-101) oder Brief (Berief Food GmbH, Lebensweg 1, 59269 Beckum) erfolgen. Im Falle einer Teilnahmebeendigung können für den Teilnehmer keine Aktionscodes mehr eingelöst werden. Bereits eingelöste Aktionscodes verlieren ihre Gültigkeit.


§ 3         Aktionsablauf / Code-Einlösung

Während des Aktionszeitraums wird Berief Verbrauchern die Möglichkeit geben, bezogen auf bestimmte Produkte von Berief, die durch die Verbraucher im Aktionszeitraum erworben wurden, Aktionscodes zugunsten eines registrierten Teilnehmers einzulösen.

 

Zur Einlösung sind Verbraucher berechtigt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der betreffenden Produkte von Berief das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Für die Einlösung ist zwingend ein Internetzugang erforderlich.

 

Der Zeitraum für die Aktionscodeeingabe ist vom 02.01.2024 bis zum 30.04.2024 geplant. Zu den Aktionsprodukten, deren Erwerb während des Aktionszeitraums die Einlösung eines Aktionscodes ermöglicht, gehören solche Produkte aus dem Drinksortiment von Berief, die während des Aktionszeitraums durch einen Verbraucher erworben werden und mit einem achtstelligen, alphanumerischen Aktionscode mit der Bezeichnung „AGK“ im Bereich des Mindesthaltbarkeitsdatums wie folgt (beispielhaft) gekennzeichnet sind:


codeExample

Änderungen und / oder Ergänzungen der Aktionsprodukte auch während des Aktionszeitraums bleiben vorbehalten. Je Verpackung ist die Eingabe eines Aktionscodes möglich. Änderungen und/oder Ergänzungen des für den Erwerb und die Einlösung von Aktionscodes zugehörigen Produktportfolios bleiben vorbehalten.


§ 4      Ermittlung der Gewinner / Preise / Nachweisverpflichtungen

4.1

Die Ermittlung der Platzierungen und Gewinner im Rahmen der Aktion, ebenso wie die Auslosung von Sondergewinnen im Rahmen der Aktion, erfolgt ausschließlich unter den im Zeitpunkt des Endes des Aktionszeitraums registrierten Teilnehmern. Etwaige Teilnehmer, die Ihre Teilnahme vor Ende des Aktionszeitraums freiwillig beendet haben, von einer Teilnahme ausgeschlossen wurden oder deren Anmeldung im Zeitpunkt des Endes des Aktionszeitraum noch nicht abschließend bearbeitet wurde, werden bei Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Sämtliche von Berief ausgegebenen Gewinne sind hinsichtlich deren Verwendungszweck beschränkt auf deren nachweisliche Verwendung für das im Rahmen der Registrierung jeweils angegebene Projekt. Auf Anforderung von Berief ist der jeweilige Gewinner verpflichtet, geeignete Nachweise zu erbringen, dass eine Verwendung des Gewinns ausschließlich für das Projekt, welches dieser bei dessen Anmeldung angegeben hat, verwendet wurde. Erbringt der von Berief zur Nachweisführung jeweils aufgeforderte Teilnehmer innerhalb angemessener Frist keinen entsprechenden Verwendungsnachweis, ist Berief berechtigt, den an den betreffenden Teilnehmer ausgegebenen Geldgewinn ohne Abzug zurück zu verlangen.

 

4.2

Nach Ablauf des Aktionszeitraums wird eine Rangliste unter allen zu diesem Zeitpunkt registrierten Teilnehmer nach Maßgabe der für den einzelnen Teilnehmer eingelösten Aktionscodes erstellt. Für die sich aus der Auswertung ergebenden erst- bis drittplatzierten Teilnehmern in der Rangliste werden folgende Gewinne festgelegt und ausgegeben

-          Platz 1 (Teilnehmer mit der höchsten Zahl eingelöster Aktionscodes): 10.000,00 Euro (i. W.: Zehntausend Euro Null Cent)

-          Platz 2 (Teilnehmer mit der zweithöchsten Zahl eingelöster Aktionscodes): 5.000,00 Euro (i. W.: Fünftausend Euro Null Cent)

-          Platz 3 (Teilnehmer mit der dritthöchsten Zahl eingelöster Aktionscodes): 2.500,00 Euro (i. W.: Zweitausendfünfhundert Euro Null Cent)

4.3

Ergänzend zu den unter vorstehender Ziff. 4.2 festgelegten Gewinnen für die erst- bis drittplatzierten Teilnehmer werden von Berief aus folgende Bonusgewinne ausgegeben, sofern die nachfolgenden Bedingungen eingetreten sind:

4.3.1

Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 2.500 Aktionscodes insgesamt eingelöst wurden, wird zusätzlich zugunsten des viertplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

- Platz 4 (Teilnehmer mit der vierthöchsten Zahl eingelöster Aktionscodes: 2.000,00 Euro (i. W.: Zweitausend Euro Null Cent)

4.3.2

Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 5.000 Aktionscodes insgesamt eingelöst wurden, wird zusätzlich zugunsten des fünftplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben

- Platz 5 (Teilnehmer mit der fünfhöchsten Zahl eingelöster Aktionscodes: 1.500,00 Euro (i. W.: Eintausendfünfhundert Euro Null Cent)

4.3.3

Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 10.000 Aktionscodes insgesamt eingelöst wurden, wird zusätzlich zugunsten des sechstplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

- Platz 6 (Teilnehmer mit der sechsthöchsten Zahl eingelöster Aktionscodes: 1.000,00 Euro (i.W.: Eintausend Euro Null Cent).

4.4

Für den Fall, dass auf mehrere Teilnehmer eine identische Anzahl von Aktionscodes entfällt, erhält derjenige Teilnehmer die höhere Platzierung, der zum zeitlich früheren Zeitpunkt während des Zeitraums die Zahl der für diesen berücksichtigten Aktionscodes erreicht hat.

 

(Beispiel: Auf Teilnehmer B und C entfallen jeweils 2.000 eingelöste, wertungsfähige Aktionscodes. Damit sind diese punktgleich auf Rang 1. Für Teilnehmer A war die Zahl der auf diesen eingelösten Aktionscodes am 20.03.2024 erreicht. Für Teilnehmer B am 31.03.2024. Teilnehmer A erhält damit den Vorzug, d. h. die höhere Platzierung. Teilnehmer B rutscht in der Platzierung einen Platz nach hinten.)

4.5

Neben den Gewinnen, die nach Maßgabe der Ranglistenplatzierung (siehe vorstehende Ziffern 4.2 und 4.3) vergeben werden, erfolgt unter allen Teilnehmern, die keinen der Plätze 1 bis 3 oder 4 bis 6 belegt haben, die Verlosung folgender Sondergewinne:

 

Unter sämtlichen verbliebenen, nicht bereits mit einem Ranglistengewinn bedachten Teilnehmern, wird ein Sondergewinn von insgesamt 5 (fünf) Einzelgewinnen über jeweils einmalig 500,00 Euro (i.W.: Fünfhundert Euro Null Cent), das heißt 2.500,00 Euro insgesamt, ausgegeben. Hierzu werden die auf diese Teilnehmer entfallenden und für diese eingelösten Aktionscodes in eine Verlosung einbezogen. Die Feststellung der Gewinner des Sondergewinns erfolgt sodann im Wege einer Verlosung unter den in die Verlosung einbezogenen Aktionscodes. Je größer demnach die Zahl der für einen Teilnehmer eingelösten Aktionscodes ist, desto größer ist die Chance des jeweiligen Teilnehmers, dass ein für den Teilnehmer eingelöster Aktionscode in der Verlosung gezogen wird.

4.6

Bei den genannten Geldgewinnen handelt es sich um Fixbeträge, d. h. der jeweilige Teilnehmer ist für eine etwaige Versteuerung etc. ausgekehrter Gewinne selbst verantwortlich. Der Höchstbetrag der von Berief insgesamt ausgezahlten Gewinne beträgt demnach 17.500,00 Euro (i. W.: Siebzehntausendfünfhundert Euro Null Cent) für die erst- bis drittplatzierten Teilnehmer, weitere 4.500,00 Euro (i. W.: Vierausendfünfhundert Euro Null Cent) für die viert- bis sechstplatzierten Teilnehmer, soweit es zu einer Ausgabe der Zusatzgewinne gemäß vorstehender Ziff. 4.3 kommt, und 2.500,00 Euro (i. W.: Zweitausendfünfhundert Euro Null Cent) für die Gewinner der Auslosung der Sondergewinne.

4.7

Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt ausschließlich per E-Mail in Textform über die bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Kontaktadresse. Die Beanspruchung des Gewinns erfolgt durch Mitteilung der Kontoverbindung durch den jeweiligen Gewinner binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Benachrichtigung über einen etwaigen Gewinn. Nach Ablauf des Zeitraums von 3 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Versendung der Benachrichtigung über den Gewinn per E-Mail ist eine Inanspruchnahme des Gewinns ersatzlos ausgeschlossen (Ausschlussfrist).

4.8

Im Falle des nachträglichen Ausschlusses eines Teilnehmers ist Berief unbeschadet weiterer Ansprüche dazu berechtigt, etwaige an den Teilnehmer ausgekehrte Gewinne etc. zurück zu verlangen. Unter den verbleibenden Teilnehmern wird sodann eine neue Rangliste gebildet.

4.9

Jeder einen Geldgewinn erhaltende Teilnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, Berief innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung eines Geldgewinns durch Berief (maßgeblich ist das Datum der Zahlungsanweisung von Berief) eine schriftliche Spendenquittung in Höhe des von Berief zur Auszahlung gegebenen Gewinnbetrages zum Zwecke der Vorlage gegenüber deutschen Finanzämtern auszustellen. Sofern einem Teilnehmer aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht möglich ist, eine Spendenquittung auszustellen, hat dieser Teilnehmer dies Berief unverzüglich nach dessen Gewinnbenachrichtigung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach einer etwaigen Aufforderung von Berief zur Ausstellung einer Spendenquittung unter Angabe des Hinderungsgrundes mitzuteilen. Erfolgt trotz Aufforderung von Berief binnen angemessener Frist keine Ausstellung und Aushändigung eines entsprechenden Spendenquittungsbelegs oder keine Angabe des Hinderungsgrundes für die Ausstellung einer Spendenquittung, ist Berief berechtigt, von dem jeweiligen Teilnehmer die vollständige Rückzahlung des an diesen ausgezahlten Geldgewinns zu verlangen.

4.10

Barauszahlungen der Gewinne (sowohl auf Basis der Ranglistenplatzierung wie auch der Zusatz- und Sondergewinne) sind ausgeschlossen.


§ 5         Widerrufs- und Durchführungsvorbehalt

5.1        Berief ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Aktion abzubrechen. Weiterhin ist Berief zur Modifizierung und / oder Aussetzung der Aktion berechtigt.

5.2       Berief behält sich zudem das Recht vor, die Aktion jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder auszusetzen, wenn

-        Manipulationen festgestellt werden oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann,

-           nicht autorisierte Eingriffe von Dritten in die Hard- oder Software von Berief in Bezug auf die Aktion und insb. die hierzu verwendeten Daten festgestellt werden,

-           sonstige technische und / oder rechtliche Gründe einer Fortsetzung der Aktion entgegenstehen,

-           Umstände höherer Gewalt oder sonstig äußere, nicht von Berief zu beeinflussende Umstände eine Abänderung, Aussetzung oder Beendigung der Sonderaktion erfordern.

5.3Ersatzansprüche der Teilnehmer im Falle einer solchen Modifizierung, Aussetzung und / oder Beendigung gegenüber Berief sind ausgeschlossen.

5.4        

Eine Verpflichtung von Berief zur Durchführung der Aktion wird nicht begründet und seitens Berief nicht übernommen. Einen etwaigen Abbruch oder eine sonstige Beendigung der betreffenden Aktion wird Berief auf der Aktionswebsite veröffentlichen und bekannt geben.


§ 6         Haftung             

6.1Berief haftet gegenüber den Teilnehmern bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

6.2

Berief haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

6.3In keinem Fall der einfachen Fahrlässigkeit haftet Berief für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.

6.4Im Übrigen ist jede Haftung von Berief ausgeschlossen, soweit nicht durch Gesetz eine zwingende Haftung vorgeschrieben ist.


§ 7         Rechtswahl / Gerichtsstand / Datenschutz / Sonstiges

7.1        

Die Aktionsbedingungen sowie deren Abwicklung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

7.2      

Wenn es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Aktion der Sitz von Berief, also Beckum. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.3      

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die für die Aktion gesonderten Datenschutzbedingungen, die im Zuge der Anmeldung abrufbar und zu bestätigen sind.

 

7.4      

Etwaige Gewinnansprüche sind nicht übertragbar und nicht abtretbar.

 

7.5      

Die Aktionsbedingungen können jederzeit von Berief auch ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

 

7.6

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und / oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.