Aktionsbedingungen für Kindergärten 

"Aktion Grüner Kindergarten"

Teilnahmebedingungen "Aktion Grüner Kindergarten" Aktionsbedingungen für Kindergärten.

Die Berief Food GmbH, Lebensweg 1, 59269 Beckum (im Folgenden: „Berief“) führt zur Förderung von nachhaltigen Projekten die Aktion „Grüner Kindergarten“ (im Folgenden: „Aktion“) durch. Diese Aktionsbedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme an der Aktion möglich ist und wie sich der Ablauf der Aktion gestaltet.

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Aktionsbedingungen regeln abschließend die rechtlichen Bedingungen für die Teilnahme an der Aktion sowie den Umfang und die Inanspruchnahme der im Rahmen dieser Aktion den Gewinnern gewährten Leistungen von Berief. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen etc. ist ausgeschlossen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und ausschließliche Geltung dieser Aktionsbedingungen

2.1
Teilnahmeberechtigt ist jede in Deutschland ansässige Tageseinrichtung und Kindertagespflege i. S. d. § 22 Abs. 1 SGB VIII, die die in diesen Bedingungen aufgestellten Voraussetzungen erfüllt (im Folgenden: „Teilnehmer“) und aufgrund eines vorangehenden Gewinnes nicht mit einer Sperrzeit gemäß nachfolgender 2.1.5 belegt ist. Mit Registrierung für die Aktion erkennt der Teilnehmer die Geltung ausschließlich dieser Aktionsbedingungen für die Durchführung und Abwicklung der Aktion an.

2.1.1
Für die Anmeldung ist eine Registrierung durch einen gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers erforderlich. Die Registrierung erfolgt online unter www.berief-food.de/aktion (Aktionswebsite). Die Anmeldung und Teilnahme sind kostenlos. Aufwendungen der Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung und / oder der Bewerbung werden seitens Berief nicht erstattet.

2.1.2
Mit der Teilnahmeregistrierung für die Aktion sind als Daten (1) Name der Einrichtung, (2) Anschrift, (3) gesetzlicher Vertreter, (4) E-Mail-Adresse, (5) Angabe, wie man von der Aktion erfahren hat, (6) Angabe eines nachhaltigen Projekts erforderlich. Zudem sind die Aktionsbedingungen und die Datenschutzerklärungen durch den Teilnehmer zu bestätigen (Opt-In). Im Falle eines Verstoßes gegen diese Aktionsbedingungen ist Berief berechtigt, die Registrierung eines Teilnehmers abzulehnen und/oder den Teilnehmer (auch nach Aktionsbeginn) von der Aktion auszuschließen. Etwaige auf den Teilnehmer ggf. bis dahin abgegebene Stimmen verfallen. Weitere Ansprüche von Berief bleiben unberührt.

2.1.3
Unbeschadet der weiteren Inhalte dieser Bedingungen ist erforderlich, dass das bei der Anmeldung angegebene Projekt nachweislich geeignet ist, den Umwelt-, Klima- und / oder Naturschutz zu fördern. Nachweisverpflichtet für die Eignung des Projektes ist der Teilnehmer. Eine beispielhafte Auswahl möglicher Projekte, die aus Sicht von Berief den Anforderungen an ein nachhaltiges Projekt entsprechen, findet sich auf der Aktionswebsite. Mit der Anmeldung ist auch die Angabe eigener Projektvorschläge möglich. Projektvorschläge werden unter Berücksichtigung der personellen und betrieblichen Verfügbarkeiten bei Berief geprüft. Eine Benachrichtigung über die Eignung des Projektvorschlags aus Sicht von Berief erfolgt per E-Mail. Eine Verpflichtung seitens Berief, einen Projektvorschlag als nachhaltig i. S. d. Aktion anzuerkennen, besteht nicht. Falls es sich bei dem Projektvorschlag nach Auffassung von Berief nicht um ein nachhaltiges Projekt handelt, ist es dem potenziellen Teilnehmer unbenommen, sich mit einem abweichenden und/oder geänderten Projekt, welches die Anforderungen erfüllt, an der Aktion zu beteiligen.

2.1.4
Die Teilnehmer können sich während des Anmeldezeitraums vom 01.10.2024 bis zum 30.04.2025 für eine Teilnahme an der Aktion registrieren. Der Zeitpunkt, ab welchem Stimmen zugunsten der Teilnehmer eingegeben werden können, wird von Berief separat festgelegt und bekannt gegeben (im Folgenden „Abstimmungszeitraum“). Vor Beginn des Abstimmungszeitraums ist Berief jederzeit berechtigt, von der Durchführung der Aktion Abstand zu nehmen.

2.1.5
Solche Teilnehmer, die innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn des Abstimmungszeitraums bereits einmal oder mehrfach einen der Plätze 1 bis 3 oder 4 bis 6 in der Aktion belegt haben, sind von einer Teilnahme für den folgenden Aktionszeitraum ausgeschlossen (so genannte „Sperrzeit“).

Beispiel: Mit Beginn des Abstimmungszeitraums am 02.01.2025 sind sämtliche Teilnehmer mit einer Sperrzeit belegt und von einer Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen, die in den vorangehenden 24 Monaten (02.01.2023 bis einschließlich 01.01.2025) bereits einen der Plätze 1 bis 3 oder 4 bis 6 in einer vorangehenden Aktion belegt haben.

Maßgeblich für die Berechnung des Zeitraums von 24 Monaten ist der von Berief bekannt gegebene Tag des Beginns des Abstimmungszeitraums.

§ 2 Teilnahmebedingungen

2.2
Für den rechtzeitigen Eingang der Registrierung ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Berief übernimmt keine Gewährleistung sowie Haftung für die technische Erreichbarkeit der Registrierungsmöglichkeit auf der Aktionswebsite.

2.3
Ein Teilnehmer kann jederzeit die Teilnahme an der Aktion freiwillig beenden. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung eines gesetzlichen Vertreters des Teilnehmers erforderlich, mit welcher der Wille zum Ausdruck kommt, die Teilnahme an der Aktion beenden zu wollen. Diese Erklärung kann per E-Mail (an: aktion@berief-food.de), Fax (+49 2521 2614-101) oder Brief (Berief Food GmbH, Lebensweg 1, 59269 Beckum) erfolgen. Im Falle einer Teilnahmebeendigung können für den Teilnehmer keine Stimmen mehr abgegeben werden. Bereits abgegebene Stimmen verlieren ihre Gültigkeit.

§ 3 Aktionsablauf / Stimmabgabe

Während des Aktionszeitraums wird Berief Verbrauchern die Möglichkeit geben, bezogen auf bestimmte Produkte von Berief, die durch die Verbraucher im Aktionszeitraum (derzeit geplant vom 01.10.2024 bis 30.04.2025) erworben wurden, Stimmen zugunsten eines registrierten Teilnehmers abzugeben. Der genaue Aktionszeitraum wird seitens Berief separat bekannt gegeben.

Zur Stimmabgabe sind Verbraucher berechtigt, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der betreffenden Produkte von Berief das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben. Für die Stimmabgabe ist zwingend ein Internetzugang erforderlich. Der Erwerb eines Aktionsproduktes kann dabei ausschließlich über das Hochladen eines entsprechenden Kassenbons auf der Aktionsseite nachgewiesen werden. Der Kauf eines Aktionsproduktes berechtigt zur Abgabe einer Stimme.

Der Zeitraum für die Stimmabgabe ist vom 02.01.2025 bis zum 30.04.2025 geplant. Zu den Aktionsprodukten, deren Erwerb während des Aktionszeitraums zur Abgabe einer Stimme berechtigt, gehören folgende Produkte aus dem Drinksortiment von Berief:

Änderungen und / oder Ergänzungen der Aktionsprodukte auch während des Aktionszeitraums bleiben vorbehalten.

§ 4 Ermittlung der Gewinner / Preise / Nachweisverpflichtungen

4.1
Die Ermittlung der Platzierungen und Gewinner im Rahmen der Aktion, ebenso wie die Auslosung von Sondergewinnen im Rahmen der Aktion, erfolgt ausschließlich unter den im Zeitpunkt des Endes des Abstimmungszeitraums registrierten Teilnehmern. Etwaige Teilnehmer, die Ihre Teilnahme vor Ende des Abstimmungszeitraums freiwillig beendet haben, von einer Teilnahme ausgeschlossen wurden oder deren Anmeldung im Zeitpunkt des Endes des Abstimmungszeitraums noch nicht abschließend bearbeitet wurde, werden bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Sämtliche von Berief ausgegebenen Gewinne sind hinsichtlich deren Verwendungszweck beschränkt auf deren nachweisliche Verwendung für das im Rahmen der Registrierung jeweils angegebene Projekt. Auf Anforderung von Berief ist der jeweilige Gewinner verpflichtet, geeignete Nachweise zu erbringen, dass eine Verwendung des Gewinns ausschließlich für das Projekt, welches dieser bei dessen Anmeldung angegeben hat, verwendet wurde. Erbringt der von Berief zur Nachweisführung jeweils aufgeforderte Teilnehmer innerhalb angemessener Frist keinen entsprechenden Verwendungsnachweis, ist Berief berechtigt, den an den betreffenden Teilnehmer ausgegebenen Geldgewinn ohne Abzug zurück zu verlangen.

4.2
Für jede Kalenderwoche innerhalb des Abstimmungszeitraumes werden im Sinne einer Wochenwertung unter den Teilnehmern Wochensieger ausgewiesen. Dieser Wochensieg bzw. die Platzierung in dieser Wertung bestimmt sich nach den in der jeweiligen Kalenderwoche für einen Teilnehmer abgegebenen Stimmen. Als abgegebene Stimmen gelten dabei nur innerhalb dieser Woche bestätigte Stimmabgaben. Stimmen, die sich im Rahmen des Verfahrens der Stimmabgabe noch in der Prüfung befinden, werden nicht erfasst. Für die Kalenderwochen 1 des Jahres 2025 (erste Woche des Abstimmungszeitraumes) wird der Wochensieger bezogen auf den Zeitraum 01.01.2025 bis 05.01.2025 ausgewiesen. Für die Kalenderwoche 18 des Jahres 2025 (letzte Woche des Abstimmungszeitraumes) wird ein Wochensieger bezogen auf den Zeitraum vom 28.04.2025 bis zum 30.04.2025 ausgewiesen. Die Wochensieger werden jeweils an dem auf die jeweilige Kalenderwoche folgenden Montag auf der Aktionswebsitewww.berief-food.de/aktion ausgewiesen. Den Teilnehmern werden für ihre Platzierung in den Wochenwertungen in folgendem Umfang Stimmen für die Gesamtwertung der Aktion gutgeschrieben:

4.3
Nach Ablauf des Aktionszeitraums wird eine Rangliste unter allen zu diesem Zeitpunkt registrierten Teilnehmern nach Maßgabe der für den einzelnen Teilnehmer abgegebenen Stimmen erstellt. Für die sich aus der Auswertung ergebenden erst- bis drittplatzierten Teilnehmer in der Rangliste werden folgende Gewinne festgelegt und ausgegeben:

4.4
Ergänzend zu den unter vorstehender Ziff. 4.2 festgelegten Gewinnen für die erst- bis drittplatzierten Teilnehmer werden von Berief folgende Bonusgewinne ausgegeben, sofern die nachfolgenden Bedingungen eingetreten sind:

4.4.1
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 2.500 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des viertplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

4.4.2
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 5.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des fünftplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

4.4.3
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 10.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des sechstplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

4.4.4
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 15.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des siebtplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

4.4.5
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 20.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des achtplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

4.4.6
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 30.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des neuntplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

4.4.7
Für den Fall, dass im Rahmen der Aktion bezogen auf sämtliche Teilnehmer mindestens 45.000 Stimmen insgesamt abgegeben wurden, wird zusätzlich zugunsten des zehntplatzierten Teilnehmers folgender Gewinn festgelegt und ausgegeben:

4.5
Für den Fall, dass auf mehrere Teilnehmer eine identische Anzahl von Stimmen entfällt, erhält derjenige Teilnehmer die höhere Platzierung, der zum zeitlich früheren Zeitpunkt während des Zeitraums die Zahl der für diesen abgegebenen Stimmen erreicht hat.

(Beispiel: Auf Teilnehmer B und C entfallen jeweils 2.000 abgegebene, wertungsfähige Stimmen. Damit sind diese punktgleich auf Rang 1. Für Teilnehmer A war die Zahl der auf diesen entfallenen Stimmen am 20.03.2025 erreicht. Für Teilnehmer B am 31.03.2025. Teilnehmer A erhält damit den Vorzug, d. h. die höhere Platzierung. Teilnehmer B rutscht in der Platzierung einen Platz nach hinten.)

Neben den Gewinnen, die nach Maßgabe der Ranglistenplatzierung (siehe vorstehende Ziffern 4.3 und 4.4) vergeben werden, erfolgt unter allen Teilnehmern, die keinen der Plätze 1 bis 3 oder 4 bis 10 belegt haben, die Verlosung folgender Sondergewinne:

Unter sämtlichen verbliebenen, nicht bereits mit einem Ranglistengewinn bedachten Teilnehmern, wird ein Sondergewinn von insgesamt 5 (fünf) Einzelgewinnen über jeweils einmalig 500,00 Euro (i.W.: Fünfhundert Euro Null Cent), das heißt 2.500,00 Euro insgesamt, ausgegeben. Hierzu werden die auf diese Teilnehmer entfallenden Stimmen in eine Verlosung einbezogen. Die Feststellung der Gewinner des Sondergewinns erfolgt sodann im Wege einer Verlosung unter den in die Verlosung einbezogenen Stimmen. Je größer demnach die Zahl der für einen Teilnehmer eingelösten Stimmen ist, desto größer ist die Chance des jeweiligen Teilnehmers, dass eine für den Teilnehmer abgegebene Stimme in der Verlosung gezogen wird.

4.6
Bei den genannten Geldgewinnen handelt es sich um Fixbeträge, d. h. der jeweilige Teilnehmer ist für eine etwaige Versteuerung etc. ausgekehrter Gewinne selbst verantwortlich. Der Höchstbetrag der von Berief insgesamt ausgezahlten Gewinne beträgt demnach 17.500,00 Euro (i. W.: Siebzehntausendfünfhundert Euro Null Cent) für die erst- bis drittplatzierten Teilnehmer, weitere 4.500,00 Euro (i. W.: Viertausendfünfhundert Euro Null Cent) für die viert- bis zehntplatzierten Teilnehmer, soweit es zu einer Ausgabe der Zusatzgewinne gemäß vorstehender Ziff. 4.3 kommt, und 2.500,00 Euro (i. W.: Zweitausendfünfhundert Euro Null Cent) für die Gewinner der Auslosung der Sondergewinne.

4.7
Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt ausschließlich per E-Mail in Textform über die bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Kontaktadresse. Die Beanspruchung des Gewinns erfolgt durch Mitteilung der Kontoverbindung durch den jeweiligen Gewinner binnen einer Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Benachrichtigung über einen etwaigen Gewinn. Nach Ablauf des Zeitraums von 2 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Versendung der Benachrichtigung über den Gewinn per E-Mail ist eine Inanspruchnahme des Gewinns ersatzlos ausgeschlossen (Ausschlussfrist).

4.8
Im Falle des nachträglichen Ausschlusses eines Teilnehmers ist Berief unbeschadet weiterer Ansprüche dazu berechtigt, etwaige an den Teilnehmer ausgekehrte Gewinne etc. zurückzuverlangen. Unter den verbleibenden Teilnehmern wird sodann eine neue Rangliste gebildet.

4.9
Jeder einen Geldgewinn erhaltende Teilnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, Berief innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung eines Geldgewinns durch Berief (maßgeblich ist das Datum der Zahlungsanweisung von Berief) eine schriftliche Spendenquittung in Höhe des von Berief zur Auszahlung gegebenen Gewinnbetrages zum Zwecke der Vorlage gegenüber deutschen Finanzämtern auszustellen. Sofern es einem Teilnehmer aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht möglich ist, eine Spendenquittung auszustellen, hat dieser Teilnehmer dies Berief unverzüglich nach dessen Gewinnbenachrichtigung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach einer etwaigen Aufforderung von Berief zur Ausstellung einer Spendenquittung unter Angabe des Hinderungsgrundes mitzuteilen. Erfolgt trotz Aufforderung von Berief binnen angemessener Frist keine Ausstellung und Aushändigung eines entsprechenden Spendenquittungsbelegs oder keine Angabe des Hinderungsgrundes für die Ausstellung einer Spendenquittung, ist Berief berechtigt, von dem jeweiligen Teilnehmer die vollständige Rückzahlung des an diesen ausgezahlten Geldgewinns zu verlangen.

4.10
Barauszahlungen der Gewinne (sowohl auf Basis der Ranglistenplatzierung wie auch der Zusatz- und Sondergewinne) sind ausgeschlossen.

§ 5 Widerrufs- und Durchführungsvorbehalt

5.1
Berief ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Aktion abzubrechen. Weiterhin ist Berief zur Modifizierung und / oder Aussetzung der Aktion berechtigt.

5.2
Berief behält sich zudem das Recht vor, die Aktion jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder auszusetzen, wenn:

5.3
Berief ist dazu berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund aus der Aktion auszuschließen, insbesondere im Fall einer manipulativen Einflussnahme auf die Aktion. In diesem Fall verfallen die bisher auf diesen Teilnehmer entfallenen Stimmen. Besteht der Verdacht der manipulativen Einflussnahme durch einen Teilnehmer, ist Berief berechtigt, diesen unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Stellungnahme zu den Vorwürfen aufzufordern. Kann der Teilnehmer die Vorwürfe im Rahmen seiner Stellungnahme nicht entkräften oder gibt er keine Stellungnahme ab, kann Berief diesen erneut zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen auffordern. Ist dieser erstmalige bzw. wiederholte Stellungnahme wiederum nicht dazu geeignet, den Verdacht zu entkräften, bzw. unterbleibt eine Stellungnahme (erneut), ist Berief berechtigt, den Teilnehmer mit den zuvor beschriebenen Folgen von der Teilnahme auszuschließen.

5.4
Ersatzansprüche der Teilnehmer im Falle der Ziff. 5.1 und 5.2 gegenüber Berief sind ausgeschlossen.

5.5
Eine Verpflichtung von Berief zur Durchführung der Aktion wird nicht begründet und seitens Berief nicht übernommen. Einen etwaigen Abbruch oder eine sonstige Beendigung der betreffenden Aktion wird Berief auf der Aktionswebsite veröffentlichen und bekannt geben.

§ 6 Haftung

6.1
Berief haftet gegenüber den Teilnehmern bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

6.2
Berief haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

6.3
In keinem Fall der einfachen Fahrlässigkeit haftet Berief für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.

6.4
Im Übrigen ist jede Haftung von Berief ausgeschlossen, soweit nicht durch Gesetz eine zwingende Haftung vorgeschrieben ist.

§ 7 Rechtswahl / Gerichtsstand / Datenschutz / Sonstiges

7.1
Die Aktionsbedingungen sowie deren Abwicklung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.2
Wenn es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Aktion der Sitz von Berief, also Beckum. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

7.3
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die für die Aktion gesonderten Datenschutzbedingungen, die im Zuge der Anmeldung abrufbar und zu bestätigen sind.

7.4
Etwaige Gewinnansprüche sind nicht übertragbar und nicht abtretbar.

7.5
Die Aktionsbedingungen können jederzeit von Berief auch ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

7.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und / oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.